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Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte

Rechtssache P. ./. Deutschland

(Individualbeschwerde Nr. 22692/15)

 URTEIL

Strassburg
8. März 2018

 

In der Rechtssache P. ./. Deutschland

verkündet der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (Fünfte Sektion), als Kammer
mit den Richterinnen und Richtern

André Potocki, Präsident,
Angelika Nußberger,
Yonko Grozev,
Carlo Ranzoni,
Mārtiņš Mits,
Lәtif Hüseynov und
Lado Chanturia

sowie Claudia Westerdiek, Sektionskanzlerin,

nach nicht öffentlicher Beratung am 30. Januar 2018
das folgende, an diesem Tag gefällte Urteil:

Verfahren

  1. Der Rechtssache lag eine Individualbeschwerde (Nr. 22692/15) gegen die Bundesrepublik Deutschland zugrunde, die ein russischer Staatsangehöriger, P. („der Beschwerdeführer“), am 11. Mai 2015 nach Artikel 34 der Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten („die Konvention“) beim Gerichtshof eingereicht hatte.
  2. Der Beschwerdeführer wurde von Frau R., Rechtsanwältin in K., vertreten. Die deutsche Regierung („die Regierung“) wurde durch zwei ihrer Verfahrensbevollmächtigten, Frau K. Behr und Herrn H.-J. Behrens vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, vertreten.

Lesen Sie nachfolgend das gesamten Urteil:

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